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1982 kam dem damaligen französischen Kulturminister Jack Lang die Idee, Straßenmusik zu zelebrieren  - nur mit ein paar Stromanschlüssen und viel musikalischem Idealismus. Was damals als kleines Fest in Paris begann, hat sich längst zu etwas viel Größerem entwickelt. Seitdem breitet sich der Gedanke über die ganze Welt aus und ist  auch im schönen Himmelpfort angekommen.
 

Wir freuen uns sehr, die KLANGKARAWANE auf der Himmelpforter Sommerbühne begrüßen zu dürfen.


Aufgelegt wird ab 13 Uhr und folgendes setting ist geplant: *

Carsten Binkow (Templin)
 

Mijk van Dijk (Fürstenberg)



special guests

barbnerdy (Fürstenberg)
 

Swingwater (Fürstenberg)


Klavier

 

 Harald Blüchel (Himmelpfort)


Beispielsets

Carsten Binkow:      Ambient DJ-Set in Templin, August 15, 2020

 

Mijk van Dijk:         Ambient DJ-Set in Templin, August 15, 2020

* Die Veranstaltung kann nur dann stattfinden, wenn die Punkte 2. + 3. des nachstehenden Auszugs der aktuellen Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt werden. 
Wir hoffen, dass dies bei weiter sinkenden Fallzahlen am 15. Juni 2021 der Fall sein wird!

§ 7 Veranstaltungen
 

(1) Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:
 

  1. die vorherige Terminvergabe an alle Besucherinnen und Besucher,
     

  2. die Zutrittsgewährung nur für Besucherinnen und Besucher, die

    1. asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und

    2. negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
       

  3. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
     

  4. die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
     

  5. das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze,
     

  6. das Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher in einem Kontaktnachweis nach § 1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,

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