Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern – nachfolgend als „Zimmer“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen des Weihnachtshaus Himmelpfort, nachfolgend als „Pension“ bezeichnet.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.
1.3. Alle unsere Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen und dieses wegen des Rauchgeruchs nicht unmittelbar im Anschluss vermietet werden kann, wird eine zusätzliche Nacht laut Tarif in Rechnung gestellt.
2. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber, zusammen mit dem Kunden, als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahme-vertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, wobei diese sich auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
​
​
3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Die Pension ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Bei vom Kunden gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Leistungen, ist der Kunde
verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises der gebuchten Leistungen zu zahlen:
bis 14 Tage vor Ankunft: 10% I bis 7 Tage vor Ankunft: 15% I bis 3 Tage vor Ankunft: 20%
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der für die Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
​
​
5. Rücktritt der Pension
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.3. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Pension gegenüber, den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden beschrieben, zu ersetzen.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%.
6.5. Stellt die Pension aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist die Pension berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt die Pension nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
​
​
​
7. Haftung der Pension
​
7.1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.000,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht (§703 BGB).
7.3. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage bzw. Carport oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.
8. Schlußbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Himmelpfort, im März 2021